|
|
| |
Der Deutsche
Corporate Governance-Kodex will das Vertrauen der internationalen
und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit
in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter
Aktiengesellschaften fördern. Der Kodex stellt wesentliche
gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher
börsennotierter Gesellschaften dar. Er enthält auf Basis
international und national anerkannter Standards Empfehlungen ("soll")
und Anregungen ("sollte" / "kann") für
eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG begrüßen
die Vorlage des Deutschen Corporate Governance-Kodex; bereits im
Oktober 2001 hatte die Unternehmensführung der Höft &
Wessel AG eigene Corporate Governance-Grundsätze beschlossen
und veröffentlicht und ist damit in einer freiwilligen Selbstverpflichtung
der Gesetzgebung zuvorgekommen.
Entsprechend § 161 Aktiengesetz erklären Vorstand und
Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG in einer Entsprechenserklärung,
in wie weit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Deutschen
Corporate Governance-Kodex entsprochen wird und in welchen Einzelheiten
die Höft & Wessel AG den unternehmensspezifischen
Erfordernissen Rechnung trägt.
Deutscher
Corporate Governance-Kodex
Grundzüge des Vergütungssystems
download
[ pdf ] (Rechte Maustaste/Ziel speichern unter)
Entsprechenserklärung
nach § 161 AktG
Zurückliegende Entsprechenserklärungen [.pdfs]
2002
| 2003
| 2004
| 2005
| 2006
| 2007
| 2008
|
|
|
|
| |
|