
Der Deutsche Corporate Governance-Kodex will das Vertrauen der internationalen und nationalen Anleger, der Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Aktiengesellschaften fördern. Der Kodex stellt wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften dar. Er enthält auf Basis international und national anerkannter Standards Empfehlungen (soll) und Anregungen (sollte/kann) für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung.
Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG begrüßen die Vorlage des Deutschen Corporate Governance-Kodex; bereits im Oktober 2001 hatte die Unternehmensführung der Höft & Wessel AG eigene Corporate Governance-Grundsätze beschlossen und veröffentlicht und ist damit in einer freiwilligen Selbstverpflichtung der Gesetzgebung zuvorgekommen.
Entsprechend § 161 Aktiengesetz erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Höft & Wessel AG in einer Entsprechenserklärung, in wie weit dem von der Bundesregierung verabschiedeten Deutsche Corporate Governance-Kodex entsprochen wird und in welchen Einzelheiten die Höft & Wessel AG den unternehmensspezifischen Erfordernissen Rechnung trägt.